Durch den aktuellen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine könnten die dadurch resultierenden erhöhten Gaspreise Fracking wieder zu einem Thema in der Politik Deutschlands werden lassen.
Fracking aka Hydraulic Fracturing dient dazu unkonventionelle Gasvorkommen zu erschließen. Unkonventionelles Gas ist die allgemeine Bezeichnung für Schiefergas, Tight Gas und Kohleflözgas. Um diese Gasvorkommen zugänglich zu machen, müssen Vertikal- und anschließende Horizontal-Bohrungen in einer Tiefe von mehreren Tausend Metern durchgeführt werden. Anschließend wird Wasser, das mit Sand und Stütz-Chemikalien vermischt ist(Fracfluid), in die Tiefe gepresst.Es werden pro Frack bis zu 5000 m³ Fracfluid verwendet und es entstehen im Gestein Drücke von bis zu 1000 Bar. Die dadurch erzeugten Risse werden mit dem Fracfluid stabilisiert, damit das Gas zum Bohrloch entweichen kann.
Folgende Zutaten des Fracfluid haben u.a. eine gute Chance in unser Grundwasser durchzusickern und ebenfalls das Potential Landstriche über Jahre hinweg zu verseuchen:
Salzsäure, Borsäure, Korrosionsschutzmittel, Oxidationsmittel, giftiges Blei, Quecksilber, radioaktive Stoffe und krebserregendes Benzol
Gelangen diese Chemikalien in der verwendeten Konzentration in das Grundwasser verteilen sie sich ebenfalls über die unterirdischen Fluß-Systeme. Offensichtlich wird mit Fracking nicht nur die Förderung von Rohstoffen angestrebt, sondern auch die nachhaltige Verseuchung der Frischwasser Quellen und somit die Zerstörung von Ökologischen Systemen,, die die Selbst-Versorgung für die dort lebenden Menschen garantieren können. Nicht nur unsere Gesundheit und Landwirtschaft stehen auf dem Spiel, sondern vorallem die Tier- und Pflanzenwelt.
Unterschreibe diese 5 Petitionen, um Fracking einen Riegel vorzuschieben!!!
https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/wahlkreisaktion-fracking.html
https://www.campact.de/fracking/
Seit Freitag den 09.05.2014 ist Fracking bundesweit im Bereich von Trinkwasservorkommen verboten worden. Die Umweltminister aller 16 Bundesländer waren sich bei der Umweltministerkonferenz in Konstanz einig hinsichtlich eines strikterem Verbots von bedenklichen Verfahren, bei denen giftige Chemikalien zum Einsatz kommen. Die Beschlüsse vom Freitag sollen den Trinkwasserschutz in ganz Deutschland, auch in Talsperren, Mineralbrunnen und sonstigen Wasservorkommen(Quellen,Brunnen,etc.) sicherstellen, erklärten Barbara Hendricks (SPD, Bund) und Franz Untersteller (Grüne, BW).
Sowohl der Einsatz von umweltgiftigen Substanzen als auch die Fracking-Methode soll in ganz Deutschland im Bereich von Trinkwasser-Reservoirs verboten werden. Ein generelles Verbot von Fracking sei verfassungsrechtlich schwer durchsetzbar, allerdings werden durch die künftigen Beschlüsse in Zukunft so viele Gebiete durch sog. Wasserschutzzonen geschützt sein, dass sich der Abbau generell unmöglich gestalten soll, was sich nach der aktuellen Lage allerdings als halbherziger Schritt gegen Fracking herausgestellt hat.
Außerdem: Ja zum Außbau der Stromnetze, dabei sollen besiedelte Gebiete stärker berücksichtigt werden und Uneinigkeit hinsichtlich der Finanzierung des Hochwasserschutzes: Frau Hendricks versprach ab 2015 zusätzliche Bundesmittel in höhe von ca. 100 mio./Jahr bis einschließlich 2025 - Unklar ist noch inwiefern die Länder die Kosten zu tragen haben. Die nächste Konferenz findet in Heidelberg statt.
Auch BP EU CEO Michael Schmidt äußert sich negativ was die Zukunft von Fracking in Europa anbelangt. Fracking ist in Europa kein Thema, heisst es von Seiten des britischen Konzerns. Unklare Eigentumsverhältnisse und zu dichte Besiedelung sind der Hauptgrund, weshalb Herr Schmidt für Fracking in Europa keine Zukunft sieht. In den USA gehören die Rohstoffe dem, dem das Land gehört. In Deutschland und Europa sind sie Eigentum des Staates. Warum sollte also ein Grundstückseigentümer sagen: Ihr dürft in meinem Garten bohren? Herr Schmidt sieht unkonventionelle Energiequellen weltweit dennoch im Kommen. BP nutzt nach eigenen Angaben Fracking zum Erschließen von Gasvorkommen in den USA, Algerien, Oman und Indonesien.
Ein weiteres Problem für die Umwelt ist die Sand- bzw. Kiesgewinnung für solche Zwecke. Schon seit einigen Jahren wird in unseren Meeren Bodensedimente aufgesaugt. So wurden bereits flächendeckend Bodenkulturen vernichtet. Die Regeneration dieser Flächen kann sich über Jahre oder gar Jahrzente hinwegziehn.
Einige Europäische Regierungen äußerten sich positiv zum Einsatz von Fracking um unabhängiger von Gasimporten zu werden. Jedenfalls scheint die Gesundheit der betroffenen Menschen und Regionen ein zu billigender Preis für die Unabhängigkeit zu sein. Laut Die Welt sind Großbritannien und Polen dazu gewillt Fracking als alternative Energiequelle zu nutzen. Sogar einige Deutsche Politiker sind Fracking unter 3000 Metern nicht abgeneigt und legten entsprechende Gesetzesvorschläge vor.
Wie sieht es aus mit der Energieeffizienz der Fracking Methode?
Wird der effiziente Energiegewinn beim Verbrennen dieser Gase den Energiebedarf für die Bohrungen (die Herstellung, den Transport und den Betrieb, der dafür benötigten Maschinen und die Herstellung der für die Förderung nötigen Frackfluide) überwiegen?
Dies sollte realistisch abgewägt werden!
Zusätzlich kann mit einer nachhaltigen Zerstörung des betroffenen Lebensraumes gerechnet werden, die sich in Folge wiederum in der Gesundheit der angesiedelten Lebewesen niederschlagen wird.
Selbst durch Einsatz von Fracking werden wir nicht autark bezüglich der Gasversorgung. Ist es das also wirklich wert?
Weshalb sollten wir Resourcen und Energie verschwenden, um nachher weniger von beidem zur Verfügung zu haben, obwohl bekannterweise schon ein effizienter nutzbarer Grundstoff existiert, nämlich Wasserstoff.
Es ist kinderleicht Wasserstoff herzustellen. Es werden nur Wasser, ein
Elektrolyt(Base oder Säure) und eine angelegte Spannung benötigt (Base >=0,46V, Neutral >=0,85V, Säure >=1,23V). Entsprechend der Stromstärke und Beschaffenheit der Elektroden und Kathoden kann bei der Elektrolyse die produzierte Wasserstoffmenge gesteuert werden. Laut Wikipedia benötigt man bei 1 Ampere ca. 26 Stunden und 48 Minuten um 11,2 Liter Wasserstoff zu produzieren.
Dieses Verfahren kann im großen Maßstab als sehr effizienter Energiespeicher für die Überproduktion von Windparks und Fotovoltaik Feldern eingesetzt werden, anstatt diese vom Netz zu nehmen und als effizienterer Brennstoff auf lange Sicht, der Erdgas und Benzin komplett ersetzen könnte.
Bei der Verbrennung enstehen nur Wasserdampf und eine kleine Menge Wasserstoffperoxid, was wiederum für andere Anwendungsgebiete wie z.B. die Medizin, z.B. als Desinfektionsmittel interessant ist.
Quellen : u.a.
- http://www.uni-magdeburg.de/isut/TV/Download/Kapitel_3_Verbrennung_WS0910.pdf
- http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrolyse
- http://de.wikipedia.org/wiki/Knallgas
- http://de.wikipedia.org/wiki/Brennstoffzelle
Es haben bereits weltweit Menschen gezeigt, dass man sich mit 1KJ - 3KJ Photovoltaik Panelen, die durch Elektrolyse Wasserstoff erzeugen per Generator ein kompletter Haushalt betrieben und beheizt werden kann sowie ein Wasserstoff-betriebenes Auto.
Wenn wir bereits bessere Alternativen auf Lager haben.... ist Fracking es wirklich wert?
Für mich steht außer Frage, daß Fracking eine sichere und nachhaltige Methode ist sich unabhängig von Gasimpoten zu machen. Sondern vielmehr ein Trojanisches Pferd mit dem man versucht uns über den Tisch zu ziehen! Investitionsschutz per TTIP/CETA, um dann nachher doppelt abzuräumen ohne Rücksicht nehmen zu müssen/wollen.
Gerade jetzt geht die künftige Reglung bezüglich Fracking in die Endrunde. Noch in diesem Quartal sollen die Gesetzesentwürfe im Bundeskabinett beschlossen werden, danach der Bundestag darüber beraten und abstimmen.
Schreibe auch Du Deine Wahlkreisabgeordneten an : https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/wahlkreisaktion-fracking.html
Please sign those 5 petitions to wreck fracking!!!
https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/wahlkreisaktion-fracking.html
https://www.campact.de/fracking/
Quellen :
http://mare.essenberger.de/de/nutzungen-kies-und-sandgewinnung.php
http://www.shz.de/lokales/nordfriesland-tageblatt/die-mikro-organismen-sind-hinueber-id845221.html
http://www.bund-konstanz.de/themen/fracking-am-bodensee/
http://www.boell.de/de/2013/10/09/ressourcenschwindel-schiefergas
https://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/grundwasser/fracking.htm
http://pfullendorf.bund.net/themen_und_projekte/fracking/
http://pfullendorf.bund.net/uploads/media/Flyer-NO-Fracking.pdf
http://www.gegen-gasbohren.de/
http://umweltinstitut.org/fracking-luegen
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrolyse
http://de.wikipedia.org/wiki/Knallgas
http://www.uni-magdeburg.de/isut/TV/Download/Kapitel_3_Verbrennung_WS0910.pdf
Fracking im Bund:
Schleswig-Holstein:
Das Umweltministerium von Schleswig-Holstein hat mit dem aktuellen Beschluss vom 26.02.2014 Fracking in Schleswig-Holstein endgültig einen Riegel vorgeschoben.
Diese Landesregierung will kein Fracking in Schleswig-Holstein. Wir wollen dauerhaft sicherstellen, dass keiner den Boden unter unseren Füßen mit giftigen Chemikalien vollpumpt
, Ministerpräsident Albig am 25. Februar in Kiel. Der Einsatz von Fracking habe ungewisse Risiken, die nicht hinzunehmen seien.
Durch eine Reform im Bergbaurecht soll bis 2016/2017 ein bundesweites Verbot für Fracking erwirkt werden.
Quellen:
http://www.schleswig-holstein.de/STK/DE/Startseite/Artikel/140225_Fracking.html
Baden-Württemberg:
Auch Baden-Württemberg soll bis jetzt vor Fracking nicht verschont bleiben! siehe http://www1.lgrb.uni-freiburg.de/comviewer/application/index.phtml?action=GoToStartMap&mapstatestatic=BERGBAU_BRS
Eine Chronologie bzgl der politischen Ereignisse:
- - Ab 2012: Serviceseiten gegen Fracking am Bodensee beim BUND Konstanz und BUND Pfullendorf
- - Ab Mai 2012: Brief mit Aufforderung an alle betroffenen Gemeinden, sich der Resolution des BUND anzuschließen (Musterbrief)
- - April 2013: Treffen mit UM und LGRB
- - Mai 2013: Korbacher Resolution
- - Juli 2013: Beschwerdebrief an Umweltminister Herr Untersteller, wegen fehlerhaftem Vergabeverfahren. Erfolg: Vergabeverfahren wird vom UM juristisch überprüft. Lizenzen wurden bislang nicht verlängert!
- - August 2013: Brief an alle Gemeinden in den von den Aufsuchungslizenzen betroffenen Gebieten mit der Aufforderung, ebenfalls die offizielle Beteiligung der Träger öffentl. Belange (auch der Gemeinden) einzufordern
- - August 2013: Musterbrief wurde an alle Gemeinden verschickt
- - August 2013: Beratung der Verwaltungen und Gemeinderäte, sich gegen das Verfahren auszusprechen.
- - Oktober 2013: Schreiben an das LGRB und an den Umweltminister (Herr Untersteller) bez. der Kritikpunkte mit der Bitte um Stellungnahme und Erklärung, warum man die Verlängerung für unausweichlich hält. Bislang keine Reaktion. Auch auf mehrmaliges Nachfragen hin. Das LGRB verweist schriftlich auf das UM.
- - Oktober 2013: Treffen mit Vertretern des Umweltministeriums
- - November 2013: Pressekommentar des BUND LV zur Vergabepraxis
- - November 2013: Anschreiben an alle MdL in BW, sich politisch gegen Fracking einzusetzen (Antworten: 5 Stück)
- - November 2013 BUND LV: Juristisches Gutachten über die jetzt schon möglichen Versagensgründe. Es wurde dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
- - 20.12 2013 die Aufsuchungsgenehmigungen wurden verlängert.
- - 20.12.2013 Protest des BUND Konstanz gegen die Verlängerung.
- - 21.1.2014 Parkyn Energy wird für 400 000 € an Rose Petroleum verkauft. Der Vorverkaufsvertrag wurde schon am 5.August 2013 abgeschlossen und eine Anzahlung von 300 000 € geleistet.
- - 4.2.2014 Der BUND Konstanz legt schriftlich Beschwerde beim LGRB und beim Umweltministerium gegen die Übertragung der Aufsuchungserlaubnisse an Rose Petroleum ein.
- - 5.2.2014 Die CDU Landtagsabgeordneten Reuther und Jung unterstützen die Forderung des BUND Konstanz in einer Pressemitteilung
- - 6.2.2014 Landesbergdirektor Axel Brasse vom LGRB bestätigt gegenüber dem BUND schriftlich, dass kein Antrag auf Übertragung im Bergamt vorliegt und dass das Bergamt den Verkauf nicht genehmigt hätte.
- - 25.2.2014 Der Pressesprecher des LGRB bestätigt gegenüber den Vorarlberger Nachrichten, dass der Verkauf der Parkyn Energy zustimmungspflichtig ist und dass bislang kein Antrag auf Übertragung der Lizenzen eingegangen sei.
- - 27.2.2014 Der BUND fordert den Umweltminister und das Bergamt erneut auf, die Aufsuchungsgenehmigungen unverzüglich zurückzuziehen.
- - 26.3.2014 Der Pressesprecher des Landesbergamtes gibt gegenüber den Vorarlberger Nachrichten an ,dass die Behörde in Freiburg keinen Anlass sieht einzuschreiten und die Lizenzen zurückzuziehen. Das Land Baden-Württemberg stellt sich auf den Standpunkt, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen dafür nicht ausreiche.
Seit Freitag den 09.05.2014 ist Fracking bundesweit im Bereich von Trinkwasservorkommen verboten worden. Die Umweltminister aller 16 Bundesländer waren sich bei der Umweltministerkonferenz in Konstanz einig hinsichtlich eines strikterem Verbots von bedenklichen Verfahren, bei denen giftige Chemikalien zum Einsatz kommen. Die Beschlüsse vom Freitag sollen den Trinkwasserschutz in ganz Deutschland, auch in Talsperren, Mineralbrunnen und sonstigen Wasservorkommen(Quellen,Brunnen,etc.) sicherstellen, erklärten Barbara Hendricks (SPD, Bund) und Franz Untersteller (Grüne, BW).
Sowohl der Einsatz von umweltgiftigen Substanzen als auch die Fracking-Methode soll in ganz Deutschland im Bereich von Trinkwasser-Reservoirs verboten werden. Ein generelles Verbot von Fracking sei verfassungsrechtlich schwer durchsetzbar, allerdings werden durch die künftigen Beschlüsse in Zukunft so viele Gebiete durch sog. Wasserschutzzonen geschützt sein, dass sich der Abbau generell unmöglich gestalten wird.
Es existieren verschiedenen Unterschriftaktionen gegen Fracking - Ich bitte jede(n) Leser(in) zu unterschreiben.
https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/wahlkreisaktion-fracking.html
https://www.campact.de/fracking/
Folgender Informationskatalog zu Fracking wurde von der Landesregierung Schleswig-Holstein veröffentlicht:
1. Was ist Fracking?
Bei Fracking handelt es sich um die Kurzform von Hydraulic Fracturing (von englisch to fracture ‚aufbrechen‘, ‚aufreißen‘). Fracking ist eine bergbautechnische Methode, bei der in technische Tiefbohrungen eine Flüssigkeit („Fracfluid“) eingepresst wird, um im Gestein Risse zu erzeugen, aufzuweiten und zu stabilisieren. Mittels Fracking lassen sich Erdöl oder Erdgas in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten fördern. Dort befindet sich das Erdgas in gering bis sehr gering durchlässigen Gesteinen, liegt gelöst in Wasser oder gebunden an Feststoffen vor. Zu den typischen unkonventionellen Lagerstätten gehören Schiefergas, Kohleflözgas oder Gashydrat. Dieses Erdgas kann nur durch spezielle Maßnahmen gefördert werden.
2. Warum spricht sich die Landesregierung gegen Fracking aus?
Bei der Gewinnung von Erdöl und -gas mittels Fracking werden verschiedene umweltschädliche Chemikalien eingesetzt. Zu den Risiken von Fracking sind bislang mehre Studien in Auftrag gegeben worden. Einige kommen zu dem Schluss, dass Umweltrisiken derzeit nicht ausgeschlossen werden können. Die Umweltrisiken resultieren hauptsächlich aus dem Gefährdungspotential der eingesetzten Frackfluide und den darin enthaltenen Chemikalien. Bei diesen Substanzen wird die Gefahr gesehen, dass sie über geologische Wirkungspfade in Schichten mit genutztem Grundwasser gelangen könnten.
3. Was tut die Landesregierung, um Fracking zu verhindern?
Die Landesregierung hat über den Bundesrat eine Initiative gestartet, dass Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien deutschlandweit verboten wird. Hierzu soll ein entsprechender Verbotstatbestand in das Bundesberggesetz eingefügt werden. Zudem werden mit Hilfe des Landesentwicklungsplanes Ziele der Raumordnung definiert, um Fracking in Schleswig-Holstein auszuschließen. Um die Aufstellung der künftigen Ziele des Landesentwicklungsplans zu sichern, wird gegenüber etwaigen Anträgen auf befristete Untersagungen nach § 14 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes zurückgegriffen, um keine vollendeten Tatsachen zum Nachteil des Landes Schleswig-Holstein zu schaffen.
Die zuständige Bergbehörde wurde angewiesen, eventuell eingehende Anträge auf Fracking nicht ohne vorherige Zustimmung durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als zuständige Fachaufsicht zu bescheiden.
Zudem befindet sich das MELUR im engen Dialog mit den Unternehmen, die in Schleswig-Holstein Kohlenwasserstoffe fördern wollen. Es ist beabsichtigt, die Unternehmen zu einem freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Fracking zu bewegen.
4. Gibt es aktuell Anträge auf Fracking in Schleswig-Holstein?
Derzeit liegen keine Anträge auf Fracking in Schleswig-Holstein vor.
5. Gab es in der Vergangenheit Fracking-Maßnahmen in Schleswig-Holstein?
Ja, es gab mehrere Bohrungen mit dem Einsatz der Fracking-Methode. Diese Bohrungen fanden zwischen 1955 und 1994 überwiegend im Kreis Plön statt. Es gibt keine Hinweise, dass die Maßnahmen in dem betroffenen Gebiet zu schädlichen Umweltauswirkungen geführt haben.
6. Welche Arten von bergbaurechtlichen Genehmigungsverfahren gibt es?
Grob lässt sich das bergbaurechtliche Genehmigungsverfahren im Bundesberggesetz (BBergG) in zwei Phasen unterteilen. In der ersten Phase geht es darum, Konzessionen zu verteilen. In diesem Stadium geht es darum, wer in einem bestimmten Gebiet bestimmte Rohstoffe fördern darf. Eingriffe in den Boden wie Bohrungen oder gar das Einbringen von toxischen Substanzen sind mit Aufsuchungs- oder Bewilligungserlaubnissen nicht verbunden. Mögliche spätere Aufsuchungshandlungen sind nicht durch die Vergabe von Aufsuchungserlaubnissen präjudiziert. Das heißt: Ein Unternehmen, dem eine Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, hat keinen Anspruch darauf, dass später auch Bohrmaßnahmen etc. genehmigt werden.
Erlaubnis- und Bewilligungsfelder sind über Tage flächenmäßig begrenzt und erstrecken sich bis in die ewige Teufe, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
In der zweiten Phase der bergrechtlichen Genehmigungsverfahren geht es darum, die tatsächliche Rohstoffaufsuchung oder -gewinnung zu beantragen und gegebenenfalls zu genehmigen. Hierfür gibt es im Bergrecht das sogenannte Betriebsplanverfahren. Zur Genehmigung bergbaulicher Vorhaben gibt es Rahmenbetriebspläne mit und ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP – siehe Frage 12) sowie Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne.
7. Anträge zur Aufsuchung und Bewilligung in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein hatten in jüngerer Zeit sechs Unternehmen insgesamt 19 Anträge auf Aufsuchungen (§7 BBergG) und Bewilligungen (§ 8 BBergG) gestellt. Antragsteller waren Blue Mountain Energy BME, Pacific Rodera Energy PRD, Exxon Mobil EMPG, Max Streicher GmbH, Central Anglia und RWE Dea.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld als Bergbehörde Schleswig-Holsteins hat am 14. März 2013 sechs Aufsuchungs- bzw. Bewilligungserlaubnisse vergeben (siehe Presseinformation und Karte).
Die zwei ausstehenden Bewilligungsanträge liegen wie die am 14.3.2013 erteilten Bewilligungen in dem schon genehmigten Erlaubnisfeld Preetz-Restfläche. Von den ausstehenden acht Erlaubnisanträgen sind die vier Anträge der Firma PRD Energy auf der Karte dargestellt. Drei weitere Aufsuchungserlaubnisse stimmen mit den Gebieten aus den Anträgen der Firma PRD weitgehend überein.
Bis auf einen Antrag zur Aufsuchungserlaubnis im Kreis Schleswig-Flensburg sind damit alle neu betroffenen Gebiete in der veröffentlichten Karte eingetragen. Das Unternehmen, welches für das nicht veröffentlichte Gebiet einen Antrag gestellt hat, hatte sich gegen die Veröffentlichung gewandt, aber erklärt, dass es nicht beabsichtige, Fracking einzusetzen.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen gab es bislang zwei bestehende alte Aufsuchungserlaubnisse (Heide-Restfläche und Preetz-Restfläche) und eine bestehende Bewilligung (Heide-Mittelplate I).
8. Worin unterscheiden sich Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen?
Bei beidem geht es nur um das Abstecken von Rechten, nicht um Eingriffe in den Boden. Wird eine Aufsuchungserlaubnis beantragt, ist noch offen, ob der beabsichtigte Rohstoff an der betreffenden Stelle zu finden ist oder nicht. Bei Bewilligungen geht es in der Regel um Felder, in denen entweder in der Vergangenheit bereits Erdöl gefördert worden ist (z.B. Förderplattform vor Schwedeneck) oder um Felder bei denen sich im Rahmen der Aufsuchung ergeben hat, dass dort Rohstoffe gefördert werden können. Die Firmen wollen prüfen, ob es wirtschaftlich vertretbar ist, dort die Förderung aufzunehmen.
Die Erlaubnis gewährt das ausschließliche Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Die Bewilligung gewährt das ausschließliche Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen, sowie das Eigentum an den Bodenschätzen zu erwerben.
9. Unter welchen Voraussetzungen kann man solche Anträge (Aufsuchung oder Bewilligung) ablehnen?
Die grundsätzlichen Möglichkeiten, einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung zu versagen, sind begrenzt. Die Versagensgründe sind in den §§ 11 und 12 BBergG abschließend aufgezählt. Der Großteil der Versagensgründe ist formaler Natur (z.B.: es wurden keine Rohstoffe bezeichnet, es wurde kein Arbeitsprogramm vorgelegt). Materiell dürfen gemäß § 11 Nr. 10 i.V.m. § 12 BBergG keine öffentlichen Interessen die Bewilligung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. Zu den öffentlichen Interessen zählen zwar auch der Schutz der Natur und des Grundwassers. Die Gebiete sind allerdings in der Regel so groß, dass diese Interessen nicht im gesamten Gebiet einer Aufsuchung oder Gewinnung entgegenstehen. Damit besteht so gut wie kein Handlungsspielraum.
10. Berechtigen Aufsuchungs- und Bewilligungserlaubnisse auch zum Fracking ?
Nein, bei den aktuellen Anträgen geht es lediglich darum, Bergbauberechtigungen zu erteilen. Die Erlaubnisse gestatten keine konkreten Maßnahmen, um Rohstoffe zu fördern
11. Warum dürfen nur bereits bewilligte Flächen veröffentlicht werden?
In den Verfahren zur Erteilung von Bergbauberechtigungen gibt es die Besonderheit, dass bis zur Entscheidung der Behörde Konkurrenzunternehmen ebenfalls Anträge zur Reservierung des gleichen Gebietes stellen könnten. Bei konkurrierenden Anträgen gibt es im Bergrecht die Besonderheit, dass nicht dasjenige Unternehmen den Zuschlag erhält, welches zuerst einen Antrag für ein Gebiet gestellt hat. Der Zuschlag wird vielmehr dem Unternehmen erteilt, welches am effizientesten zur Rohstoffförderung in der Lage wäre. Aus diesem Grund sind die genauen Angaben über die Gebiete zum Schutz der antragsstellenden Unternehmen geheim zu halten, solange noch nicht über die Bergbauberechtigungen entschieden wurde. Würden die Behörden die genauen Gebiete veröffentlichen, bestünde die Gefahr, dass Konkurrenzunternehmen auf diese Gebiete aufmerksam gemacht würden, dadurch Wissen über Betriebsgeheimnisse des konkurrierenden Unternehmens erlangen könnten und für diese Gebiete ebenfalls Aufsuchungserlaubnisse beantragen würden. Sie würden also von der Vorarbeit des anderen Unternehmens profitieren.
12. Welche Arten von Betriebsplanverfahren gibt es?
Es gibt im Bergrecht zwei Arten von Betriebsplanverfahren. Das einfache Betriebsplanverfahren und das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren ist für die Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans über besonders umweltrelevante Vorhaben vorgeschrieben. Ob ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, hängt davon ab ob für das Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist (siehe hierzu Frage 12).
Im einfachen (nicht-öffentlichen) Betriebsplanverfahren werden andere Behörden sowie die Gemeinden, deren Belange von der beschriebenen Maßnahme betroffen sein können, von der Bergbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) vor Zulassung des Betriebsplanes beteiligt. Diese haben die Möglichkeit, sich zu dem Betriebsplan zu äußern. Zur Sicherstellung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Betriebsplanes nach § 55 BBergG erfüllt werden, kann die Betriebsplanzulassung mit Nebenbestimmungen versehen werden.
13. Wann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen?
Dies ist in einer eigenen Rechtsverordnung geregelt, der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau). In dieser Verordnung sind besonders große und für die Umwelt relevante Vorhaben beschrieben, für die eine UVP durchzuführen ist.
Die Landesregierung hält es aber für notwendig, dass bei Frackingmaßnahmen unabhängig von der Größe der Vorhaben Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Dies muss in der UVP-V Bergbau eindeutig geregelt werden. Unabhängig von der notwendigen Änderung der UVP-V Bergbau wird in Schleswig-Holstein in unmittelbarer Anwendung der entsprechenden EU-Richtlinie für Frackingmaßnahmen eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Wenn das Frackingvorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, ist in Schleswig-Holstein bereits jetzt zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
14. Wie wird die Öffentlichkeit bei Betriebsplanverfahren beteiligt?
Die Öffentlichkeit wird nur bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren beteiligt. In diesen Verfahren werden wie in einem normalen Planfeststellungsverfahren die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und den Bürgern wird die Gelegenheit gegeben Einwendungen zu erheben. Um die Einwendungen zu diskutieren findet ein öffentlicher Erörterungstermin statt.
15. Was passiert, wenn ein Unternehmen einen Antrag auf Fracking stellt?
Über so einen Antrag wäre im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens zu entscheiden. Das MELUR hat hierzu die Weisung erlassen, dass ohne ausdrückliche Zustimmung des MELUR keine Betriebspläne genehmigt werden dürfen, welche Fracking zum Gegenstand haben.
Das Ministerium kann solchen Anträgen nur dann zustimmen, wenn feststeht, dass das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann. Nach den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich dieser Nachweis für das Einbringen von umwelttoxischen Frackfluiden in unkonventionelle Lagerstätten nicht erbringen. Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig.
Quelle : http://www.schleswig-holstein.de/Energie/DE/Energiewende/Atomenergie_Kohle_CCS/Fracking/FAQ.html
ältere Quellen : http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Startseite/Slider/StdArtikel/Fracking.html
Es existieren verschiedenen Unterschriftaktionen gegen Fracking - Ich bitte jede(n) Leser(in) zu unterschreiben.
https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/wahlkreisaktion-fracking.html
https://www.campact.de/fracking/
Posted at 2014-04-15 14:18:58( updated at 2022-11-19 18:22:31 - fl4sh )
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